Memoranta

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung von Memoranta — Stand: 16. Oktober 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Sprache, Vertragstext

(1) Anbieter von Memoranta (www.memoranta.com) ist Symbiotica, Inhaber Matthias Maier, Guntersberg 4a, 83129 Höslwang, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“), Telefon +49 151 56994705, E-Mail info@symbiotica.tech. Weitere Angaben enthält das Impressum.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge, die über diese Website mit dem Anbieter geschlossen werden, und für die unentgeltliche Nutzung der Website, etwa des Finders, der Vorbereitung und der freien Antworten (§ 3 Abs. 3). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

(3) Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Die Nutzung setzt die Volljährigkeit voraus.

(4) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(5) Der Anbieter speichert zu jeder Bestellung die Bestelldaten – Zahl der Themen, Beträge sowie Zeitpunkt und Fassung der Erklärungen nach § 6 Abs. 3 – als Nachweis (§ 5 Abs. 6). Ein Kundenkonto, über das der Kunde den Vertragstext beim Anbieter abrufen könnte, gibt es nicht. Nach einer Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail – bei Zahlung über Stripe an die Adresse, die er im Zahlfenster angibt, bei einer Bestellung ohne Zahlung (§ 3 Abs. 7) an die Adresse, die er im Bezahlmoment angibt; sie enthält die Widerrufsbelehrung und – sofern sich diese AGB bis zum Versand nicht geändert haben – ihren Text. Diese AGB kann er außerdem jederzeit unter www.memoranta.com/agb abrufen, ausdrucken und speichern, etwa über die Druckfunktion seines Browsers.

§ 2 Leistung

(1) Memoranta ist ein Dienst, der mit künstlicher Intelligenz (KI) arbeitet. Der Anbieter schuldet (a) ein KI-geführtes Gespräch zu den vom Kunden gewählten Themen, in dem der Kunde per Text oder per Sprache (mit automatischer Spracherkennung) antwortet, (b) ein daraus automatisiert erstelltes, individuelles Dokument („Memoranta“), das auf der Ergebnisseite zum Lesen angezeigt und zum Download in den Formaten PDF, Word (.docx), E-Book (.epub), Markdown (.md), Text (.txt) bereitgestellt wird, (c) die Darstellung des fertigen Memorantas im Studio, wo der Kunde Kapitel umbenennen und umordnen, den Text eines Kapitels selbst ändern und sich Überarbeitungsvorschläge einer KI („Näher an meinen Worten“, „Kürzer“, „Wärmer“) machen lassen kann, die erst mit seiner Übernahme gelten; die ursprüngliche Fassung eines Kapitels lässt sich wiederherstellen, (d) auf ausdrücklichen, per E-Mail-Link bestätigten Wunsch des Kunden die Speicherung des Memorantas ohne Löschfrist, bis der Kunde es löscht („Behalten“), ohne zusätzliches Entgelt (§ 5 Abs. 3a), (e) das Anhören des fertigen Memorantas im Studio, vorgelesen von einer künstlichen Stimme (wählbar: Erzählerin oder Erzähler), am Stück oder kapitelweise, und der Download des vorgelesenen Memorantas als MP3-Datei mit Kapitelmarken; vorgelesen wird der jeweils im Studio übernommene Text (Abs. 5), (f) das Teilen des fertigen Memorantas über private Links, die der Kunde im Studio erstellt und jederzeit widerrufen kann: zum Lesen und Anhören („Ansehen“), zum Lesen und Vorschlagen eigener Erinnerungen („Mitmachen“) oder als Frage zu einem einzelnen Kapitel („Jemanden dazu fragen“); Vorschläge eingeladener Personen werden erst Teil des Memorantas, wenn der Kunde sie übernimmt (Abs. 6), (g) auf Wunsch die Vorbereitung eines Memorantas für eine andere Person, die der Kunde einlädt und die selbst erzählt („Für jemanden“, § 3 Abs. 13) und (h) auf Wunsch und gegen Aufpreis (§ 3 Abs. 14) das Anhören in einer Nachbildung der eigenen Stimme des Kunden, erzeugt aus seinen eingesprochenen Antworten (Abs. 7). Der Umfang richtet sich nach den Themen, die der Kunde wählt (§ 3). Die Fragen im Gespräch, das Memoranta und die Überarbeitungsvorschläge im Studio erzeugt eine KI automatisiert (§ 8). Die Zahl der Überarbeitungsvorschläge je Tag kann begrenzt sein. Weitere Themen nach Gesprächsbeginn gibt es über eine Erweiterung („Weiter erzählen“); sie ist eine eigene Bestellung, im Preismodell (a) gesondert zu bezahlen (§ 3 Abs. 12).

(2) Nicht Teil der Leistung sind insbesondere:
  • eine Nachbildung der Stimme einer anderen Person als des Kunden
  • das Einspielen der Hörfassung in Hörbuch-Dienste oder Apps Dritter (etwa Audible)
  • Fotos oder andere Medien im Memoranta
  • weitere Themen nach Beginn des Gesprächs ohne eigene Bestellung; eine Erweiterung ist eine eigene Bestellung, im Preismodell (a) gesondert zu bezahlen (§ 3 Abs. 12)

(3) Angaben zur Zahl der Fragen, zur Dauer des Gesprächs und zum Umfang des Memorantas, etwa im Finder, sind unverbindliche Richtwerte. Wie viele Fragen und Nachfragen das Gespräch umfasst, ergibt sich aus seinem Verlauf und ändert den Preis nicht. Der Kunde kann einzelne Fragen überspringen. Das Memoranta kann nur enthalten, was der Kunde erzählt hat; wer wenig erzählt, erhält ein kürzeres Memoranta.

(4) Nicht geschuldet sind ein bestimmtes literarisches, stilistisches oder inhaltliches Ergebnis, die sachliche Richtigkeit der vom Kunden erzählten Inhalte und eine bestimmte Genauigkeit der Spracherkennung, etwa bei Dialekt, Namen, Fachwörtern oder Störgeräuschen. Den erkannten Text kann der Kunde vor dem Absenden prüfen und korrigieren; er kann seine Antworten auch schreiben.

(5) Anhören. Die Stimme, die das Memoranta vorliest, ist künstlich erzeugt (Sprachsynthese). Die Stimmen „Erzählerin“ und „Erzähler“ sind keiner realen Person nachgebildet; die eigene Stimme regelt Abs. 7. Vorgelesen wird der Text, den der Kunde im Studio übernommen hat; ändert er ihn, wird die geänderte Stelle neu vorgelesen. Der Ton entsteht beim ersten Anhören und wird bis zur Löschung des Memorantas gespeichert. Das Anhören ist im Studio und über einen Link zum Ansehen oder Mitmachen (Abs. 6) möglich. Im Studio kann der Kunde das vorgelesene Memoranta in der gewählten Stimme außerdem als MP3-Datei mit Kapitelmarken herunterladen, ganz oder je Kapitel; fehlende Abschnitte werden dafür erzeugt, und die Datei entsteht auf seinem Gerät. Ob sie sich in Apps oder Dienste Dritter einspielen lässt, hängt von diesen ab und ist nicht geschuldet. Vorgelesen wird nur auf Deutsch. Eine bestimmte Aussprache, etwa von Namen oder Dialektwörtern, ist nicht geschuldet. Die Zahl der je Tag erzeugten Tonstücke kann begrenzt sein.

(6) Teilen. Einen Link zum Teilen erstellt der Kunde im Studio für ein fertiges Memoranta. Wer den Link hat, kann ohne Konto öffnen, was die gewählte Art erlaubt: „Ansehen“ zeigt den im Studio übernommenen Stand zum Lesen und Anhören; „Mitmachen“ erlaubt zusätzlich, eigene Erinnerungen vorzuschlagen; „Jemanden dazu fragen“ zeigt nur den Titel eines Kapitels und die Frage des Kunden und erlaubt eine Antwort. Ein Link gilt 30 Tage, bis der Kunde ihn widerruft oder bis das Memoranta gelöscht wird, je nachdem, was zuerst eintritt. Auf Wunsch schickt der Anbieter den Link per E-Mail an eine Adresse, die der Kunde angibt. Vorschläge und Antworten eingeladener Personen erscheinen im Studio; sie werden erst Teil des Memorantas, wenn der Kunde sie übernimmt, und bleiben auch nach einem Widerruf des Links beim Memoranta, bis es gelöscht wird. Eingeladene Personen können das Memoranta nicht ändern, nicht löschen und nicht weiter teilen; sie werden nicht Vertragspartner des Anbieters. Die Zahl der Einladungen und Beiträge je Tag kann begrenzt sein. Zu jedem Link bietet der Anbieter eine Nachricht zum Weitergeben an, die der Kunde ändern kann. Die Einladungsseite und die Vorschau, die Messenger beim Teilen des Links anzeigen, nennen den Namen, mit dem sich der Kunde nennen lässt, den Titel des Memorantas und bei einer Kapitelfrage Kapiteltitel und Frage; dazu zeigen sie ein Bild – ein Foto aus dem Memoranta (bei einer Kapitelfrage aus diesem Kapitel), sonst ein Bild des Anbieters. Gibt der Kunde eine E-Mail-Adresse an, benachrichtigt ihn der Anbieter, wenn ein Beitrag oder eine Antwort eingeht (höchstens fünfmal am Tag), mit einem Link zurück zu seinem Memoranta; an diese Adresse geht auch die Erinnerung nach § 5 Abs. 3.

(7) Eigene Stimme. Wer sprechend erzählt und das Memoranta selbst erzählt, kann in der Vorbereitung wählen, es auch in seiner eigenen Stimme zu hören; dafür gibt er eine gesonderte Einwilligung ab (§ 11 Abs. 3). Nach der Bestellung mit Aufpreis (§ 3 Abs. 14) lässt der Anbieter aus den eingesprochenen Antworten eine private Nachbildung der Stimme erzeugen, mit der der Kunde sein Memoranta anhören und herunterladen kann (Abs. 5); die Aufnahmen dafür hält der Browser des Kunden auf dem Gerät bereit, auf dem er gesprochen hat, und übermittelt davon eine Stimmprobe von höchstens etwa einer Minute. Dafür sind mindestens etwa 20 Sekunden eingesprochene Antworten nötig. Im Studio steht die eigene Stimme dann neben „Erzählerin“ und „Erzähler“ zur Wahl; der Kunde kann jederzeit zwischen ihnen wechseln. Ein bestimmter Grad an Ähnlichkeit ist nicht geschuldet. Personen, mit denen der Kunde teilt, hören nie die eigene Stimme, sondern eine der beiden anderen. Die Nachbildung wird nur für das Vorlesen dieses Memorantas verwendet und mit ihm gelöscht. Kann der Anbieter die eigene Stimme nicht bereitstellen, etwa weil nicht genug eingesprochen wurde, erstattet er den Aufpreis. Widerruft der Kunde die Einwilligung, wird die Nachbildung nicht mehr verwendet und gelöscht; seine gesetzlichen Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 6, bleiben unberührt.

§ 3 Ablauf, Vertragsschluss, Preise

(1) Finder. Der Kunde wählt im Finder die Themen seines Memorantas. Der Finder zeigt den Gesamtpreis. Der Anbieter bietet Memoranta zeitweise in zwei Preismodellen an, die tageweise wechseln: (a) ein Preis nach der Zahl der Themen – je mehr Themen, desto geringer der Preis je Thema; dieser Mengenrabatt ist im angezeigten Preis bereits enthalten – oder (b) ein Festpreis für das fertige Memoranta, unabhängig von der Zahl der Themen; weitere Themen sind darin 90 Tage ab der ersten Bestellung für dieses Memoranta enthalten (Abs. 12). Welches Preismodell gilt, zeigt der Finder; mit „Damit beginnen“ wird es für dieses Memoranta festgelegt und gilt auch für spätere Erweiterungen (Abs. 12). Im Finder kann der Kunde auch einen Gutschein oder ein Guthaben angeben (§ 4); dann gilt stets das Preismodell (a), bei einem Pfotenpoesie-Geschenk das gekaufte Preismodell (§ 4 Abs. 7). Mit „Damit beginnen“ legt der Anbieter das Memoranta an; das ist noch keine Bestellung.

(2) Vorbereitung. Danach wählt der Kunde, ob er sprechen oder schreiben möchte, und erteilt die Einwilligung in die Verarbeitung seiner Erzählung (§ 11). Bis zur ersten Frage kann er die Themen im Finder noch ändern; mit der ersten Frage stehen die Themen und damit der Preis fest. Weitere Themen kommen nur über eine Erweiterung hinzu (Abs. 12).

(3) Beginn des Gesprächs. Das Gespräch beginnt mit der Bestellung (Abs. 4): Nach der Vorbereitung zeigt der Anbieter die erste Frage; beantworten kann der Kunde sie, sobald er bestellt hat. Bis zur Bestellung entsteht keine Zahlungspflicht. Hört der Kunde vorher auf, schuldet er nichts; seine Inhalte werden nach § 5 gelöscht. Freie Antworten. Beim Memoranta „Für jemanden“ (Abs. 13) sind die ersten drei beantworteten Fragen der eingeladenen Person unentgeltlich; übersprungene Fragen zählen nicht mit. Deckt ein Gutschein alle gewählten Themen (§ 4 Abs. 1), ist nichts zu zahlen; einen Bezahlmoment gibt es dann nicht – außer für den Aufpreis der eigenen Stimme, wenn der Kunde sie gewählt hat (Abs. 14). Den Eingang dieser Bestellung bestätigt der Anbieter unverzüglich elektronisch in der Vorbereitung, mit Verweis auf diese AGB.

(4) Bezahlmoment. Ist ein Betrag offen, erscheint der Bezahlmoment nach der Vorbereitung, vor der ersten Antwort. Beim Memoranta „Für jemanden“ erscheint er nach den freien Antworten (Abs. 3); endet das Gespräch schon vorher, erscheint er am Gesprächsende, bevor das Memoranta entsteht. Er nennt die Leistung, die Zahl der Themen, den Gesamtpreis, angerechnete Gutscheine oder Guthaben und den zu zahlenden Betrag. Ohne Bestellung lässt sich das Gespräch nicht fortsetzen und das Memoranta nicht erstellen.

(5) Bestellung. Vor der Bestellschaltfläche gibt der Kunde die beiden Erklärungen nach § 6 Abs. 3 ab. Unmittelbar vor der Schaltfläche stehen danach die Angaben zur Bestellung: die Leistung, die Zahl der Themen, der Gesamtpreis, angerechnete Gutscheine oder Guthaben, der zu zahlende Betrag sowie die Hinweise, dass einmalig gezahlt wird und das gesetzliche Gewährleistungsrecht gilt. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot über die gewählten Themen zum angezeigten Betrag ab. Danach öffnet sich das Zahlfenster des Zahlungsdienstleisters Stripe; dort wählt der Kunde die Zahlart, gibt seine Zahlungsdaten ein und löst die Zahlung aus. Schließt er das Zahlfenster, ohne zu zahlen, oder scheitert die Zahlung, wird nichts abgebucht und kein Vertrag geschlossen; der Kunde kann es erneut versuchen.

(6) Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter nach erfolgreicher Zahlung das Gespräch freischaltet (Annahme). Bei Zahlarten, deren Bestätigung dauert (etwa Lastschrift), geschieht das erst, wenn Stripe die Zahlung bestätigt; bis dahin zeigt der Bezahlmoment an, dass die Zahlung bestätigt wird. Mit der Ausführung – der nächsten Frage, dem Entstehen des Memorantas oder der Fortsetzung einer Erweiterung – beginnt der Anbieter erst, wenn die Bestellbestätigung (§ 1 Abs. 5) per E-Mail verschickt ist; bis dahin bleiben Kauf und Antworten gespeichert.

(7) Deckt ein Guthaben (§ 4 Abs. 5) den offenen Betrag vollständig, entfällt die Zahlung: Der Kunde gibt eine E-Mail-Adresse für die Bestellbestätigung und die Erklärungen nach § 6 Abs. 3 an und bestellt über dieselbe Schaltfläche; der Vertrag kommt mit der Anrechnung des Guthabens und der Freischaltung zustande. Bliebe nach der Anrechnung eines Guthabens ein Restbetrag unter 0,50 €, wird er nicht erhoben.

(8) Die Schritte bis zum Vertragsschluss im Überblick:
  1. Themen im Finder wählen, gegebenenfalls einen Gutschein oder ein Guthaben angeben, „Damit beginnen“;
  2. Vorbereitung: Erzählart wählen und in die Verarbeitung einwilligen;
  3. bis zu drei Fragen unentgeltlich beantworten;
  4. im Bezahlmoment die beiden Erklärungen nach § 6 Abs. 3 abgeben, die Angaben zur Bestellung prüfen und „Zahlungspflichtig bestellen“ klicken;
  5. im Zahlfenster von Stripe bezahlen;
  6. Freischaltung: Das Gespräch geht weiter oder das Memoranta entsteht.

(9) Eingaben prüfen und korrigieren. Die Themen ändert der Kunde im Finder, solange die erste Frage noch nicht gestellt ist. Im Bezahlmoment sieht er vor dem Klick die Zahl der Themen und alle Beträge. Zahlart und Zahlungsdaten kann er im Zahlfenster bis zum Auslösen der Zahlung ändern; mit „Abbrechen“ schließt er es ohne Zahlung.

(10) Preise. Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gezahlt wird einmalig; ein Abonnement oder Folgekosten entstehen nicht. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal, Klarna und Link (Stripe). Welche dieser Zahlarten im Zahlfenster angezeigt werden, hängt vom Gerät, vom Browser und vom Betrag ab.

(11) Die Rechnung erstellt Stripe für den Anbieter. Liegt sie beim Versand der Bestellbestätigung vor, enthält diese die Rechnungsnummer und einen Link zur Rechnung; andernfalls erhält der Kunde die Rechnung auf Anfrage (Kontakt: § 1 Abs. 1).

(12) Weiter erzählen (Erweiterung). Ein fertiges Memoranta kann der Kunde im Studio um neue Themen erweitern – um höchstens fünf je Erweiterung und auf höchstens 20 Themen insgesamt. Vor dem Start zeigt das Studio die Zahl der bisherigen und der neuen Themen und den Aufpreis. Der Aufpreis ist der Unterschied zwischen dem Preis für alle Themen zusammen und dem Preis für die bereits abgedeckten Themen; im Preismodell (b) nach Abs. 1 sind weitere Themen innerhalb von 90 Tagen ab der ersten Bestellung für dieses Memoranta im Festpreis enthalten, der Aufpreis ist dann null; danach berechnet sich der Aufpreis wie im Preismodell (a); freie Antworten (Abs. 3) gibt es bei einer Erweiterung nicht. Ist ein Aufpreis offen, erscheint vor der ersten Antwort der Erweiterung der Bezahlmoment; für ihn und für den Vertragsschluss gelten Abs. 4 bis 11 und § 6 entsprechend. Jede entgeltliche Erweiterung ist eine eigene Bestellung und ein eigener Vertrag; im Preismodell (b) ist die Erweiterung innerhalb dieser 90 Tage im Festpreis enthalten, eine eigene Bestellung entsteht dann nicht. Solange der Kunde in der Erweiterung weder geantwortet noch bestellt hat, kann er sie im Studio zurücknehmen. Aus den neuen Antworten entstehen neue Kapitel oder Ergänzungen zu bestehenden Kapiteln; bestehende Kapitel ändert der Anbieter dabei nicht, und eine Ergänzung wird erst Teil des Kapitels, wenn der Kunde sie übernimmt.

(13) Für jemanden. In der Vorbereitung kann der Kunde wählen, dass eine andere Person erzählt. Er wählt die Themen, lädt die Person über einen privaten Link ein – auf Wunsch per E-Mail – und kann ihr eine kurze Nachricht mitgeben. Die Person gibt vor ihrer ersten Antwort selbst die Einwilligung nach § 11 Abs. 2 ab; ohne sie gibt es kein Gespräch. Vertragspartner des Anbieters ist allein der Kunde: Er bestellt und bezahlt im Bezahlmoment auf seinem Gerät (Abs. 4 bis 11), sobald die Person ihre freien Antworten gegeben hat, und erhält die Bestellbestätigung. Hat er eine E-Mail-Adresse angegeben, benachrichtigt ihn der Anbieter, wenn die Person auf die Freischaltung weiterer Fragen wartet und wenn ihr Memoranta fertig ist. Bis zur Übernahme gehört das Memoranta dem Kunden; er kann sehen, was die Person erzählt, und die Person wird darauf hingewiesen. Ist das Memoranta fertig, kann die Person es übernehmen. Damit gehen Studio, Teilen, „Behalten“ und Löschen auf sie über; der Kunde liest danach nur noch mit, wenn er das bei der Einladung gewählt hat. Widerruft die Person ihre Einwilligung, wird das Memoranta gelöscht (§ 5 Abs. 5); die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 6, bleiben unberührt. Der Kunde lädt nur eine Person ein, die mit der Einladung einverstanden ist.

(14) Aufpreis eigene Stimme. Wählt der Kunde die eigene Stimme (§ 2 Abs. 7), kommt ein fester Aufpreis von 4,90 € je Memoranta hinzu. Er ist Teil derselben Bestellung, erscheint im Bezahlmoment als eigene Zeile und wird mit ihr bezahlt; ein Gutschein über Themen deckt ihn nicht. Nimmt der Kunde die Wahl vor der Bestellung zurück – durch Entfernen des Hakens oder den Wechsel zum Schreiben –, entfällt er. Gewählt werden kann die eigene Stimme, bis das Memoranta entsteht; für eine Erweiterung wird sie nicht erneut berechnet.

(15) Pfotenpoesie. Auf der Seite „Pfotenpoesie“ (/pfotenpoesie) erzählt der Kunde ein Memoranta aus der Sicht seines Haustiers; jedes Thema heißt dort „Tagebucheintrag“. Abweichend von Abs. 1 wählt der Kunde dort bis zur Bestellung zwischen drei Preismodellen: (a) „Einzeln“: ein Preis nach der Zahl der Tagebucheinträge aus Paketen – ein Eintrag 1,90 €, zwei Einträge 2,80 €, zehn Einträge 9,90 € –, wobei stets die günstigste Kombination berechnet wird (etwa drei Einträge 4,70 €, sieben bis zehn Einträge 9,90 €); (b) „Zehn Einträge“: ein Festpreis von 9,90 € für bis zu 10 Tagebucheinträge ohne zeitliche Begrenzung; (c) „Drei Monate Tagebuch“: ein Festpreis von 19,90 €, mit dem innerhalb von 90 Tagen ab der ersten Bestellung für dieses Memoranta bis zu 50 Tagebucheinträge enthalten sind. Weitere Tagebucheinträge – in (b) ab dem 11. Eintrag, in (c) nach Ablauf der Frist – kosten den Unterschied der Preise nach (a); Einträge einer Erweiterung, die innerhalb der Frist nach (c) begonnen wurde, bleiben im Festpreis enthalten. Abweichend von Abs. 12 kann ein Tier-Tagebuch auf höchstens 50 Tagebucheinträge erweitert werden, höchstens fünf je Erweiterung. Die Preise nach (a) gelten nur, solange alle Themen des Memorantas Tagebucheinträge sind; sonst gilt Abs. 1 (a). Alle Preise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer; im Übrigen gelten Abs. 2 bis 14 und § 6 entsprechend; ein Preistest nach Abs. 1 findet für Pfotenpoesie nicht statt. Ein Pfotenpoesie-Geschenk (§ 4 Abs. 7) legt beim Einlösen das gekaufte Preismodell (b) oder (c) fest; die Frist nach (c) beginnt dann mit dem Einlösen.

(16) Kostenlose Seite 1. Auf der Seite „Pfotenpoesie“ kann jeder Nutzer einmal kostenlos drei Fragen beantworten und daraus die erste Tagebuchseite schreiben lassen, auch in anderem Ton neu. Ein Vertrag entsteht dadurch nicht. Um Missbrauch zu verhindern, merkt sich der Browser, dass die kostenlose Seite geschrieben wurde, und der Anbieter begrenzt die Zahl kostenloser Seiten je Internetanschluss (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Danach kann der Kunde Tagebucheinträge nach Abs. 15 bestellen. Wer einen Pfotenpoesie-Geschenkgutschein (§ 4 Abs. 7) einlöst, erhält die kostenlose Seite unabhängig davon.

§ 4 Gutscheine und Guthaben

(1) Ein Gutschein über Themen deckt eine bestimmte Zahl an Themen ab. Wählt der Kunde mehr Themen, zahlt er die Differenz zwischen dem Preis aller gewählten Themen und dem Preis der abgedeckten Themen. Deckt der Gutschein alle gewählten Themen, ist nichts zu zahlen. Freie Antworten beim Memoranta „Für jemanden“ (§ 3 Abs. 3) gelten auch mit Gutschein.

(2) Im Finder wird der Code nur geprüft; dabei wird nichts verbraucht. Eingelöst wird der Gutschein, sobald der Kunde mit ihm ein Memoranta beginnt („Damit beginnen“) oder ihn einem begonnenen Memoranta vor der ersten Frage hinzufügt. Ab dann ist er an dieses Memoranta gebunden: Er lässt sich nicht mehr entfernen, nicht auf ein anderes Memoranta übertragen und nicht erneut einlösen.

(3) Deckt der Gutschein mehr Themen ab, als der Kunde gewählt hat, kann der Kunde bis zur ersten Frage weitere Themen ohne Aufpreis hinzunehmen. Danach verfallen nicht genutzte Themen; sie werden nicht ausgezahlt. Ist für einen Gutschein ein Ablaufdatum festgelegt, kann er danach nicht mehr eingelöst werden; ein vorher eingelöster Gutschein bleibt gebunden.

(4) Ein eingelöster Gutschein bleibt verbraucht, auch wenn das Memoranta vor seinem Abschluss gelöscht wird – automatisch nach Ablauf der Frist oder auf Wunsch des Kunden (§ 5). Er lebt dann nicht wieder auf. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(5) Guthaben. Ein Guthaben mit Geldwert, etwa aus einem früher gekauften Gutschein, wird nicht in Themen umgerechnet. Der Kunde gibt den Code im Finder an; angerechnet wird das Guthaben erst im Bezahlmoment auf den offenen Betrag, einen verbleibenden Betrag zahlt der Kunde (§ 3 Abs. 5). Der angerechnete Teil ist verbraucht. Ein Rest des Guthabens bleibt diesem Memoranta zugeordnet und wird mit dessen Löschung wieder frei; danach kann der Kunde ihn mit demselben Code erneut einsetzen. Wird das Memoranta vor seinem Abschluss gelöscht, wird ebenfalls nur der unverbrauchte Rest frei.

(6) Gutscheine und Guthaben werden nicht bar ausgezahlt, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht. Für Gutscheine und Codes aus dem bisherigen Ablauf gilt § 13.

(7) Pfotenpoesie-Geschenk. Auf der Seite „Pfotenpoesie“ kann der Kunde ein Tier-Tagebuch verschenken. Er wählt eines der Preismodelle nach § 3 Abs. 15 (b) oder (c) und kann den Namen der beschenkten Person, seinen eigenen Namen und einen Satz für die Geschenkurkunde angeben. Vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ akzeptiert er diese AGB; abweichend von § 6 Abs. 3 entfällt die Erklärung (b), weil mit dem Gutschein noch keine Leistung beginnt. Danach öffnet sich das Zahlfenster von Stripe; mit der erfolgreichen Zahlung kommt der Vertrag zustande. Unmittelbar danach zeigt der Anbieter den Gutscheincode und die Geschenkurkunde als PDF an und schickt beides mit der Vertragsbestätigung per E-Mail. Der Gutschein gilt nur für ein Tier-Tagebuch auf der Seite „Pfotenpoesie“: Wer ihn dort beim Start des Tagebuchs angibt, erhält das gekaufte Preismodell ohne weitere Zahlung; die Frist von 90 Tagen nach § 3 Abs. 15 (c) beginnt mit dem Einlösen. Der Gutschein ist drei Jahre ab dem Kauf einlösbar und übertragbar. Wer den Code besitzt, kann ihn einlösen; der Käufer verwahrt und übergibt ihn deshalb sorgfältig. Abs. 2, 4 und 6 gelten entsprechend. Für den Kauf gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 6 Abs. 1 und 2); die Geld-zurück-Garantie (§ 6a) gilt, solange der Gutschein nicht eingelöst ist.

§ 5 Bereitstellung, Speicherung, Löschung

(1) Nach dem Ende des Gesprächs erstellt der Anbieter das Memoranta; das dauert meist einige Minuten. Danach steht es auf der Ergebnisseite zum Lesen und zum Herunterladen als PDF, Word (.docx), E-Book (.epub), Markdown (.md) und Text (.txt) bereit. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich elektronisch.

(2) Zugang. Ein Kundenkonto gibt es nicht. Das Memoranta ist dem Browser zugeordnet, in dem der Kunde es begonnen oder über einen Rückkehrlink geöffnet hat. In der Vorbereitung und während des Gesprächs kann er sich mit „Später weiter“ einen Rückkehrlink an eine E-Mail-Adresse seiner Wahl schicken lassen und das Memoranta damit auf einem anderen Gerät öffnen. Auf der Ergebnisseite gibt es „Später weiter“ nicht: Ein fertiges Memoranta ist auf einem anderen Gerät nur über einen noch nicht benutzten Rückkehrlink oder den Link aus der Erinnerung (Abs. 3) erreichbar. Ein Rückkehrlink lässt sich einmal verwenden und gilt höchstens 7 Tage, längstens bis zur Löschung. Wer den Link hat, kann das Memoranta öffnen; der Kunde gibt ihn deshalb nicht weiter. Ein Browser ist immer nur einem Memoranta zugeordnet: Beginnt der Kunde im selben Browser ein neues Memoranta oder öffnet er dort über einen Rückkehrlink ein anderes, ist das bisherige in diesem Browser nicht mehr erreichbar; es bleibt bis zur Löschung nach Abs. 3 gespeichert. Löscht der Kunde die Daten seines Browsers oder läuft dort das Zugangs-Cookie ab (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung), kann er sein Memoranta ohne einen noch gültigen Rückkehrlink nicht mehr öffnen.

(3) Speicherfrist. Ein Memoranta wird 7 Tage nach der letzten Aktivität automatisch gelöscht, solange „Behalten“ nicht bestätigt ist. Die Frist gleitet: Jede neue Aktivität beginnt sie von vorn. Als Aktivität zählen:
  • der Beginn eines neuen Memorantas und Änderungen in der Vorbereitung (Themen, Erzählart, Einwilligung)
  • jede Antwort und jedes Überspringen einer Frage
  • „Später weiter“ (einen Rückkehrlink anfordern)
  • ein Kauf und jede verbuchte, wartende oder gescheiterte Zahlung
  • der erfolgreiche Abschluss: das fertige Memoranta ist entstanden
  • im Studio: einen Vorschlag übernehmen, ein Kapitel umbenennen oder die Reihenfolge ändern
  • „Weiter erzählen“: eine Erweiterung beginnen, zurücknehmen oder abschließen
  • Teilen: eine Einladung erstellen oder widerrufen, über einen Beitrag entscheiden oder ein für dich begonnenes Memoranta übernehmen

Nicht als Aktivität zählen:

  • das Ansehen oder Lesen
  • das Herunterladen
  • das Öffnen des Rückkehrlinks
  • das bloße Laden oder Nachfragen der Seite
  • im Studio einen Vorschlag anfordern oder verwerfen
  • das Anhören
  • was Personen tun, die du zum Ansehen, Mitmachen oder zu einer Kapitelfrage eingeladen hast: lesen, anhören, Beiträge oder Antworten schicken

Das gilt auch für ein fertiges Memoranta: Ohne „Behalten“ bleibt es bis zum Ablauf der Frist abrufbar und wird dann gelöscht. Die Ergebnisseite bzw. das Studio nennt den Zeitpunkt der Löschung. Solange eine Zahlung noch bestätigt wird (etwa bei einer Lastschrift), wird nicht gelöscht; endet sie, beginnt eine neue Frist, falls die alte schon abgelaufen war. Wer eine E-Mail-Adresse angegeben hat – bei „Später weiter“ oder beim Einladen für die Nachricht über Antworten –, bekommt vor der Löschung einmal eine Erinnerung an diese Adresse. Beginnt die Frist durch einen Kauf, einen neuen Rückkehrlink oder den Abschluss neu, gibt es für die neue Frist wieder eine. Eine andere Erinnerung, etwa an die bei der Zahlung angegebene Adresse, gibt es nicht.

(3a) Behalten. „Behalten“: Im Studio kann ein fertiges Memoranta ausdrücklich behalten werden. Dafür wird ein Link an eine E-Mail-Adresse geschickt; erst mit dem Klick darauf ist „Behalten“ bestätigt. Danach gibt es keine Löschfrist und keine Erinnerung mehr: Das Memoranta bleibt gespeichert, bis es gelöscht wird. Zurücknehmen lässt sich „Behalten“ nur, indem das Memoranta gelöscht wird. Über die bestätigte Adresse lässt es sich auf einem anderen Gerät wiederfinden (memoranta.com/zugang). „Behalten“ kostet nichts extra. Die übrigen Absätze dieses § 5 gelten auch für ein behaltenes Memoranta, insbesondere das Löschen auf Wunsch (Abs. 7).

(4) Sicherung. Es ist Sache des Kunden, sein Memoranta vor Ablauf der Frist herunterzuladen und selbst zu sichern. Nach der Löschung stellt der Anbieter es nicht wieder her.

(5) Was gelöscht wird. Bei der Löschung entfernt der Anbieter aus seinen Systemen alle Inhalte des Memorantas: Themen, Fragen, Antworten, Entwürfe und das fertige Memoranta mit allen Kapiteln, Fassungen und Überarbeitungsvorschlägen aus dem Studio, den Ton zum Anhören, die Nachbildung der eigenen Stimme beim Stimmdienst, den angegebenen Namen, alle Links zum Teilen und „Für jemanden“ samt den Beiträgen und Antworten eingeladener Personen, außerdem die Gerätezugänge, die Rückkehr- und Bestätigungslinks und die für „Später weiter“ oder „Behalten“ angegebene E-Mail-Adresse. Geteilte Links öffnen danach nichts mehr.

(6) Was bleibt. Hat der Kunde eine Zahlung begonnen oder abgeschlossen oder einen Gutschein oder ein Guthaben eingesetzt, bleiben nach der Löschung nur Bestell- und Zahlungsnachweise erhalten, ohne Inhalte des Gesprächs oder des Memorantas: die Zahl der Themen, Beträge, Zeitpunkte, die Kennung des Zahlungsvorgangs bei Stripe, Zeitpunkt und Fassung der Erklärungen nach § 6 Abs. 3 sowie die Zuordnung eingelöster Gutscheine und angerechneter Guthaben. Andernfalls wird das Memoranta vollständig entfernt. Die Nachweise bewahrt der Anbieter auf, soweit er sie für gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder als Nachweis benötigt; Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung. Ebenso bewahrt er Widerrufserklärungen mit Eingangszeitpunkt und Vorgangsnummer als Nachweis auf.

(7) Sofort löschen. In einem Browser, dem sein Memoranta zugeordnet ist (Abs. 2), kann der Kunde es jederzeit selbst sofort löschen (Schaltfläche „Löschen“ im Gespräch, „Memoranta löschen“ auf der Ergebnisseite); ohne einen solchen Browser bleibt der Weg per E-Mail nach § 11 Abs. 2. Gelöscht wird dasselbe wie bei der automatischen Löschung; Abs. 6 und 9 gelten entsprechend. Das Löschen ist zugleich der Widerruf seiner Einwilligung in die Verarbeitung seiner Erzählung (§ 11): Das Gespräch lässt sich danach nicht fortsetzen, und ein noch nicht erstelltes Memoranta kann nicht mehr entstehen. Wird eine Zahlung gerade noch bestätigt, löscht der Anbieter die Inhalte trotzdem; die Zahlung wird dadurch nicht abgebrochen, geht sie danach ein, bleibt sie als Nachweis nach Abs. 6 erhalten, und eine Erstattung erfolgt nicht automatisch. Das Löschen ist kein Widerruf des Vertrags; dafür gilt § 6. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(8) Bezahlt, aber nicht zu Ende erzählt. Die Frist nach Abs. 3 gilt auch nach einer Bestellung. Führt der Kunde ein bezahltes Gespräch nicht fort, bis die Frist abgelaufen ist, löscht der Anbieter die Inhalte nach Abs. 5; das Memoranta kann dann nicht mehr entstehen, und es bleiben nur die Nachweise nach Abs. 6. Eine Erinnerung erhält der Kunde nur nach Abs. 3. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 6, bleiben unberührt.

(9) Reichweite der Löschung. Die Zusagen in diesem § 5 betreffen die Systeme des Anbieters. Zur Erbringung der Leistung übermittelt der Anbieter Inhalte an Dienstleister – für Spracherkennung, Textverarbeitung durch KI, die künstliche Stimme, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung und Hosting (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Dort gelten deren eigene Löschfristen; eine gezielte Löschung einzelner Anfragen kann der Anbieter dort nicht auslösen und sagt sie deshalb nicht zu. Stripe bewahrt Zahlungsdaten nach eigenen Pflichten auf. Versandte E-Mails (Bestellbestätigung, Rückkehrlink, Erinnerung, Einladung) liegen im Postfach des Empfängers; eine Kopie der Bestellbestätigung behält der Anbieter für seine Unterlagen. Technische Sicherungen der Datenbank beim Datenbankanbieter können gelöschte Inhalte noch eine Zeit lang enthalten (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung); der Anbieter stellt daraus keine gelöschten Memorantas wieder her. Heruntergeladene Dateien liegen beim Kunden. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere aus Art. 17 DSGVO, bleiben unberührt.

§ 6 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu; die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Einzelheiten, die Folgen eines Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular enthält die Widerrufsbelehrung.

(2) Den Widerruf kann der Verbraucher elektronisch erklären: über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ am Fuß der Seiten von Memoranta oder direkt unter www.memoranta.com/vertrag-widerrufen; dort bestätigt er ihn mit „Widerruf bestätigen“. Den Eingang bestätigt der Anbieter unverzüglich per E-Mail mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs (§ 356a BGB). Ein Widerruf per E-Mail, per Brief oder mit dem Muster-Widerrufsformular ist ebenso möglich.

(3) Erklärungen bei der Bestellung. Vor der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde zwei getrennte Erklärungen ab, jede über ein eigenes Kästchen; zwischen ihnen und der Schaltfläche stehen die Angaben zur Bestellung (§ 3 Abs. 5):
  • (a) Er akzeptiert diese AGB.
  • (b) Er verlangt ausdrücklich und stimmt zu, dass der Anbieter schon vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung fortfährt (das Gespräch fortsetzt, das Memoranta erstellt oder es bei einer Erweiterung ergänzt), und bestätigt seine Kenntnis davon, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat.

Ohne beide Erklärungen ist eine Bestellung nicht möglich. Der Anbieter speichert Zeitpunkt und Fassung der Erklärungen und wiederholt die Erklärung (b) mit Datum und Uhrzeit in der Bestellbestätigung (§ 1 Abs. 5).

(4) Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht und der Verbraucher zuvor die Erklärung nach Abs. 3 (b) abgegeben hat (§ 356 BGB). Vollständig erbracht ist die Leistung, sobald das fertige Memoranta auf der Ergebnisseite zum Lesen und Herunterladen bereitsteht; bei einer Erweiterung (§ 3 Abs. 12), sobald die Erweiterung abgeschlossen ist und ihr Ergebnis im Studio bereitsteht. Widerruft der Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist, bevor es so weit ist, schuldet er für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung einen anteiligen Betrag (§ 357a BGB). Einzelheiten nennt die Widerrufsbelehrung.

§ 6a Geld-zurück-Garantie

(1) Zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht gewährt der Anbieter eine freiwillige Geld-zurück-Garantie: Innerhalb von 30 Tagen ab einer Bestellung kann der Kunde ohne Angabe von Gründen verlangen, dass der Anbieter den dafür gezahlten Betrag erstattet. Es genügt eine Erklärung über „Geld zurückfordern“ im Studio, über die Seite „Vertrag widerrufen“ (www.memoranta.com/vertrag-widerrufen?garantie=1) oder per E-Mail. Die Frist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der 30 Tage abgesendet wird.

(2) Der Anbieter erstattet den gezahlten Betrag, einschließlich eines Aufpreises für die eigene Stimme, innerhalb von 14 Tagen über das Zahlungsmittel der Bestellung. Mit der Erstattung endet der Vertrag über diese Bestellung; das Memoranta wird nach § 5 gelöscht. Heruntergeladene Dateien darf der Kunde behalten.

(3) Bei offensichtlichem Missbrauch, etwa wiederholten Bestellungen allein zum Zweck der Erstattung, kann der Anbieter die Garantie verweigern.

(4) Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere das Widerrufsrecht (§ 6) und die Rechte bei Mängeln (§ 10), bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten des Kunden, Freistellung

(1) Der Kunde gibt keine rechtswidrigen Inhalte ein und verletzt keine Rechte Dritter, insbesondere keine Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Datenschutzrechte. Erzählt er über andere Personen, ist er dafür verantwortlich, dass dies zulässig ist. Untersagt sind insbesondere Inhalte, die Dritte verleumden, beleidigen oder bloßstellen, die gegen Strafgesetze verstoßen oder die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter offenbaren.

(2) Per Sprache antworten darf der Kunde selbst oder eine andere Person, die damit einverstanden ist, etwa wenn er gemeinsam mit ihr erzählt. Die Stimme einer anderen Person ohne deren Einverständnis einzuspielen, etwa aus einer fremden Aufnahme, ist untersagt.

(3) Untersagt sind ferner die automatisierte Nutzung (Skripte, Bots, Massenabfragen), Versuche, Zugangsbeschränkungen, Kosten- oder Missbrauchsgrenzen zu umgehen, das Auslesen oder Nachbauen der Fragetechnik sowie das massenhafte Beginnen neuer Memorantas, um wiederholt freie Antworten zu erhalten. Bei erheblichen Verstößen darf der Anbieter die Nutzung sperren und betroffene Memorantas löschen. Gesetzliche Ansprüche beider Seiten bleiben unberührt.

(4) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem § 7 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

(5) Teilen und Einladen. Wem der Kunde einen Link gibt, entscheidet er selbst; er ist dafür verantwortlich, dass er Inhalte über andere Menschen teilen darf, und gibt einen Link nur an Personen weiter, für die er bestimmt ist. Übernimmt er Beiträge eingeladener Personen, achtet er darauf, dass sie damit einverstanden sind. Eingeladene Personen tragen nur eigene Erinnerungen bei; für ihre Beiträge gelten Abs. 1 und 3 entsprechend.

§ 8 KI-Erzeugnis, Prüfung durch den Kunden, Nutzungsrechte

(1) Die Fragen im Gespräch und das Memoranta erzeugt eine KI automatisiert aus den Angaben des Kunden. Die KI wählt Formulierungen, stellt Zusammenhänge her und gewichtet Einzelheiten; das Ergebnis kann davon abweichen, wie der Kunde es selbst geschrieben hätte. Der Anbieter prüft die erzählten Inhalte nicht auf Wahrheit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Eine automatische Qualitätsprüfung gleicht das Memoranta mit den Antworten des Kunden ab; sie ersetzt die Prüfung durch den Kunden nicht.

(2) Der Kunde liest und prüft das Memoranta vor jeder Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstigen Verwendung vollständig, insbesondere Namen, Daten, Zahlen und Aussagen über andere Personen. Für die Verwendung des Memorantas ist er selbst verantwortlich.

(3) Die Rechte an dem, was der Kunde erzählt, bleiben beim Kunden. Soweit dem Anbieter an dem Memoranta Rechte zustehen, räumt er dem Kunden alle Nutzungsrechte daran unbeschränkt ein; er macht keine Rechte am Memoranta geltend. Der Kunde nennt den Anbieter, seine Marken oder die eingesetzte Technik nicht als Urheber oder Mitverfasser, es sei denn, der Anbieter stimmt zu.

(4) Das Memoranta ist keine rechtliche, medizinische, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung und ersetzt sie nicht.

(5) Kennzeichnung der Stimme. Beim Anhören steht am Abspieler sichtbar, dass eine künstliche Stimme spricht, auch wenn sie der Stimme des Kunden nachgebildet ist; jedes Tonstück ist zusätzlich maschinenlesbar als künstlich erzeugt gekennzeichnet; das gilt auch für die heruntergeladene Datei. Der Kunde entfernt diese Kennzeichnung nicht und gibt die vorgelesene Fassung nicht als Aufnahme einer tatsächlich gesprochenen Äußerung aus; gibt er die Datei weiter, legt er offen, dass die Stimme künstlich erzeugt ist. Die Kennzeichnung dient der Transparenz nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689.

§ 9 Verfügbarkeit, Weiterentwicklung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit der Website. Wartungsarbeiten, Störungen bei Dienstleistern (Hosting, KI, Spracherkennung, E-Mail, Zahlung) oder Kapazitätsgrenzen können die Nutzung vorübergehend einschränken. Einen Anspruch auf die unentgeltlichen Teile (Finder, freie Antworten, kostenlose Seite 1 nach § 3 Abs. 16) zu einem bestimmten Zeitpunkt gibt es nicht.

(2) Kann der Anbieter ein Memoranta, das der Kunde bestellt und zu Ende erzählt hat, nicht erstellen und bereitstellen, bevor es nach § 5 gelöscht wird, erstattet er den gezahlten Betrag. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(3) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln, Funktionen ändern oder einstellen und die eingesetzten Dienstleister wechseln, solange die in § 2 beschriebene Leistung für bereits geschlossene Verträge erbracht wird.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt. Memoranta ist eine digitale Dienstleistung im Sinne von § 327 BGB. Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Im Rahmen von Abs. 3 haftet der Anbieter insbesondere nicht für den Verlust eines Memorantas, das der Kunde nicht vor der Löschung gesichert hat (§ 5 Abs. 4), für Folgen einer unterlassenen Prüfung (§ 8 Abs. 2), für Inhalte, die der Kunde entgegen § 7 eingebracht hat, oder für Schäden, die entstehen, weil der Kunde einen Rückkehrlink oder einen Gutscheincode weitergegeben hat.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Datenschutz

(1) Wie der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.

(2) In die Verarbeitung seiner Erzählung – auch von Angaben zu Gesundheit, Herkunft oder Überzeugungen – willigt der Kunde in der Vorbereitung gesondert ein; diese Einwilligung ist nicht Teil dieser AGB. Er kann sie jederzeit widerrufen: mit „Löschen“ (§ 5 Abs. 7) oder per E-Mail an info@symbiotica.tech; dann wird sein Memoranta gelöscht. Dasselbe gilt für eine Person, für die der Kunde ein Memoranta begonnen hat (§ 3 Abs. 13); bis sie es übernommen hat, widerruft sie per E-Mail.

(3) In die Nachbildung seiner Stimme (§ 2 Abs. 7) willigt der Kunde in der Vorbereitung gesondert und freiwillig ein. Er kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen – im Studio mit „Meine Stimme nicht mehr verwenden“ oder per E-Mail an info@symbiotica.tech –, ohne dass sein Memoranta gelöscht wird.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Der Anbieter kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.

§ 13 Bisheriger Ablauf (Übergangsregel)

(1) Der bisherige Ablauf ist für neue Bestellungen geschlossen; Geschenk-Gutscheine werden dort nicht mehr verkauft. Für Bestandskunden erbringt der Anbieter ihn weiter: die Einlösung bereits gekaufter Geschenk-Gutscheine („Gutschein einlösen“) mit dem Gespräch über die bisherige Fragenauswahl, bereits begonnene Gespräche einschließlich einer dort noch offenen Zahlung und bereits erzeugte Hör-Links. Für diese Verträge gelten § 1, § 6 Abs. 1 und 2 sowie §§ 7 bis 12 entsprechend; an die Stelle der §§ 2 bis 5 und des § 6 Abs. 3 und 4 treten die folgenden Absätze.

(2) Leistung und Ablauf. Der Kunde stellt vor der Zahlung unentgeltlich Titel und Fragen seines Dokuments zusammen und sieht dazu eine unverbindliche Schätzung des Umfangs. Die Zahlung erfolgt vor dem Gespräch. Aus den Antworten erstellt eine KI ein Dokument als Word-Datei (.docx), PDF, E-Book (.epub) und Markdown-Datei (.md) samt Hörfassung: Der Text wird per Sprachsynthese vorgelesen, kann als Tondatei heruntergeladen und über einen vom Kunden erzeugten, befristeten Link geteilt werden. Auf Wunsch wird die Hörfassung mit einem Stimmprofil aus der Stimme des Kunden vorgelesen; dafür darf ausschließlich seine eigene Stimme verwendet werden, und ein bestimmter Grad an Ähnlichkeit ist nicht geschuldet. Der Kunde kann das fertige Dokument bis zu dreimal mit eigenen Hinweisen überarbeiten lassen (Schaltfläche „Nachbessern“).

(3) Bestellung und Widerruf. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die dort angezeigte Bestellschaltfläche betätigt und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen oder der Gutschein oder Rabattcode angenommen wird; die Freischaltung des Gesprächs ist die Annahme. Das Gespräch ist eine Dienstleistung. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald das fertige Dokument bereitsteht, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit dem Gespräch beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 BGB). Diese Erklärung gibt der Käufer über das Kästchen vor der Bestellschaltfläche ab, der Einlösende eines Gutscheins vor dem Start des Gesprächs. Widerruft der Verbraucher vorher, schuldet er für das bereits geführte Gespräch einen anteiligen Betrag nach dem Anteil der bereits gestellten Leitfragen (§ 357a BGB).

(4) Rabattcodes gelten nur im angegebenen Zeitraum und Umfang, sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, nicht übertragbar und werden nicht bar ausgezahlt. Ein Anspruch auf einen Rabatt besteht nicht.

(5) Geschenk-Gutscheine. Ein Geschenk-Gutschein berechtigt zu einem Gespräch im beim Kauf angegebenen Umfang; er kann eine vom Schenkenden vorbereitete Fragenauswahl enthalten, die der Beschenkte vor dem Gespräch ändern darf. Der Code wird unmittelbar nach der Zahlung angezeigt und als PDF bereitgestellt. Wer den Code besitzt, kann ihn einlösen; der Käufer verwahrt und übergibt ihn deshalb sorgfältig. Für einen Code, den ein Dritter einlöst, weil der Käufer ihn weitergegeben oder nicht sicher verwahrt hat, leistet der Anbieter keinen Ersatz. Gutscheine sind drei Jahre ab Kauf gültig, übertragbar und werden nicht bar ausgezahlt. Ein vollständig eingelöster Gutschein (das Dokument wurde erzeugt) kann nicht erneut verwendet werden. Für einen noch nicht eingelösten Gutschein gilt das gesetzliche Widerrufsrecht des Käufers.

(6) Löschung. Alle Inhalte einer Sitzung – Antworten, Transkripte, Dokument, Hörfassung, Stimmprofil und Gliederung – werden gelöscht: sofort, wenn der Kunde die Löschung auslöst, spätestens 48 Stunden nach Beginn der Sitzung. Ein unterbrochenes Gespräch kann der Kunde fortsetzen, solange die Sitzung besteht, und nur auf demselben Gerät. Bei der Löschung durch den Kunden erhält er ein Löschzertifikat, das die gelöschten Gegenstände einzeln aufführt. Vom Kunden erzeugte Hör-Links verfallen nach der gewählten Frist (7, 30 oder 90 Tage) oder durch Rückzug. Der Kunde lädt die Dateien vorher herunter und sichert sie selbst. Original-Aufnahmen, die der Browser des Kunden auf dessen Gerät ablegt, liegen nur dort. Für Nachweise und die Reichweite der Löschung gelten § 5 Abs. 6 und 9 entsprechend.

(7) Kennzeichnung der Hörfassung. Die Hörfassung ist künstlich erzeugte Sprache, auch wenn sie der Stimme des Kunden nachgebildet ist. Der Anbieter kennzeichnet sie maschinenlesbar in der Tondatei und sichtbar am Abspieler. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kennzeichnung nicht zu entfernen und die Hörfassung nicht als Aufnahme einer tatsächlich gesprochenen Äußerung auszugeben; gibt er eine Datei weiter, ist er dafür verantwortlich, dies den Empfängern offenzulegen. Die Kennzeichnung dient der Transparenz nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689.